Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), regelt den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln im Staate Los Santos.
§1 - Definition
Abs.1 Illegale Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind:
Verpacktes Kokain
Verpacktes Weed
Verpacktes Meth
Abs.2 Illegale Fertigungserzeugnisse bzw. Rohstoffe im Sinne dieses Gesetzes sind:
Koks
Weed
Chemikalien
Meth
Koksblatt
§2 - Eigenbedarf
Abs.1 Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind (sog. Eigenbedarf) werden folgende Betäubungsmittel betrachtet:
Weed bis zu 3 Einheiten (ohne Rezept)
Weed bis zu 5 Einheiten (mit Rezept)
Abs.2 Der Eigenbedarf entfällt, wenn die zulässige Menge überschritten wird.
Abs. 3 Kokain und Chemikalien und andere Gefahr Stoffe sind untersagt und werden bei Mitführung sichergestellt und geahndet.
§3 - Anbau von Betäubungsmitteln
Abs.1 Der Anbau, der in §1 aufgeführten Betäubungsmittel, stellt einen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz dar und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.2 Auch der Versuch ist strafbar und wird mit einer Geldstrafe bestraft.
§4 - Strafen
Abs.1 Wer den Eigenbedarf aus §2 bis 15 Einheiten überschreitet, wird mit einer Geldstrafe i.H.v. 200$ pro Einheit und eine Freiheitsstrafe i.H.v 3 HE pro Einheit bestraft.
Abs.2 Wer Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse in weniger als 10 Einheiten besitzt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.
Abs.3 Wer Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse in weniger als 20 Einheiten besitzt, wird mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft.
Abs.4 Wer Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse in weniger als 30 Einheiten besitzt, wird mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft.
Abs.5 Wer Betäubungsmittel oder illegale Fertigungserzeugnisse in Höhe von mehr als 30 Einheiten besitzt, wird mit einer Geld- und Freiheitsstrafe bestraft.
§5 - Gesetze über den Verkehr von Arzneimittel
Abs.1 Als geringe Mengen, die nicht zu ahnden sind, gelten 5 Einheiten des jeweiligen Arzneimittels.
Abs.2 Wer Arzneimittel herstellt, in den Verkehr bringt und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, ist mit einer Geldstrafe i.H.v 500$ pro Einheit und einer Freiheitsstrafe zu bestrafen.
Abs.3 Wer bedenkliche Medikamente besitzt, in den Verkehr bringt oder bei einem anderen Menschen anwendet und nicht über die notwendige Berechtigung dazu verfügt, ist mit einer Geldstrafe bis zu 50.000$ zu bestrafen.
Abs.4 Als vom Abs.3 betroffenes, bedenkliches Medikament gilt Morphin.
Eine Ausnahme von Abs. 3 bildet die Ausgabe durch das LSMD, sofern die Ausgabe vor dem Hintergrund einer medizinischen Maßnahme bei einem Patienten, in diesem Fall dem Besitzer des Medikaments, durch einen Mitarbeiter des LSMD in Form eines Rezeptes mit Mengenangabe dokumentiert wurde.
§6 - Medizinisches Cannabis
Abs.1 Die kontrollierte Abgabe und der Konsum von medizinischen Cannabis zur Behandlung von verschiedenen Krankheitsbildern ist im Staate Los Santos ausschließlich auf Rezept legal.
Zuletzt aktualisiert