scale-balancedJagdgesetz (JagdG)

Der Staat Los Santos behält sich vor, in besonders schweren Verstößen gegen das Jagdgesetz, die Jagdlizenz temporär oder permanent zu entziehen

§1 - Sachliche Verbote

Verboten ist

Abs.1 Wild aus Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Maschinen angetriebenen Wasserfahrzeugen zu erlegen. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bestraft.

Abs.2 das Jagen mit Waffen, die laut Waffengesetz (WaffG) verboten sind. Dies sind alle Waffen aus den Kategorien II, III und IV. Zulässig für die Jagd sind ausschließlich das Jagdgewehr und das Messer.

Abs.3 Wild auf einer befestigten Straße oder auf einem Highway zu erlegen. Dies stellt den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar und ist mit der Straßenverkehrsordnung (StVO) verknüpft.

§2 - Örtliche Verbote

Abs.1 An Orten, an denen die Jagd nach den Umständen des einzelnen Falles die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.

Abs.2 In der Nähe von befestigten Straßen und den Highways darf nicht gejagt werden. Ebenso ist es ausdrücklich untersagt, in Stadtnähe und in der Nähe besiedelter Teile des Staates zu jagen.

Abs.3 Es ist ausdrücklich untersagt, in der Nähe des Staatsgefängnisses zu jagen. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Geldstrafe bestraft.

§3 - Jagdlizenz

Abs.1 Wer ohne eine Jagdlizenz Wildtiere erlegt, wird mindestens mit einer Geldstrafe geahndet.

Abs.2 Wer ein Wildtier nicht ordnungsgemäß und nach Einhaltung der Vorschriften erlegt, wird mindestens mit einer Geldstrafe geahndet.

Abs.3 Die Jagdlizenz ist beim LSPD oder örtlichen Park Ranger zu erwerben.

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