Grundgesetz (GG)
Artikel 1 - Menschenwürde
Abs.1 Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Abs.2 Der Staat Los Santos bekennt sich zur Unverletzlichkeit der Menschenrechte als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
Abs.3 Jegliche Verletzungen der Würde, z.B. durch Beleidigungen, sind verboten und werden konsequent bestraft.
Artikel 2 - Allgemeine Handlungsfreiheit
Abs.1 Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung unmittelbar an geltendes Recht.
Abs.2 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Abs.3 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Artikel 3 - Gleichheit
Abs.1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Abs.2 Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
Abs.3 Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Hautfarbe, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Artikel 4 - Glaubens- und Gewissensfreiheit
Abs.1 Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Abs.2 Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Artikel 5 - Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit
Abs.1 Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Abs.2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Artikel 6 - Versammlungsfreiheit
Abs.1 Alle Bürgerinnen und Bürger von Los Santos haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Abs.2 Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt oder verboten werden.
Artikel 7 - Vereinigungsfreiheit
Abs.1 Alle Bürger von Los Santos haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Abs.2 Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten gegen die Strafgesetze, die verfassungsmäßige Ordnung oder die obersten Menschenrechte verstoßen, sind verboten und können aufgelöst werden.
Abs.3 Alle Vereinigungen dürfen ohne Sondergenehmigung die Gesamtmitgliederzahl von 10 nicht überschreiten.
Artikel 8 - Freizügigkeit und Vermummung
Abs.1 Alle Personen genießen Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet.
Abs.2 Das Tragen einer Kopfbedeckung, die das Gesicht zur Unkenntlichkeit vermummt, ist verboten.
Artikel 9 - Berufsfreiheit und Verbot der Zwangsarbeit
Abs.1 Alle Bürger von Los Santos haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Abs.2 Zwangsarbeit ist nur durch eine Anordnung der Regierung zulässig.
Artikel 10 - Unverletzlichkeit der Wohnung
Abs.1 Die Wohnung ist unverletzlich.
Abs.2 Wird die Unverletzlichkeit der Wohnung durch einen Dritten gestört, darf sich der Eigentümer in adäquater Weise wehren. Näheres regelt das Strafgesetz.
Abs.3 Durchsuchungen dürfen nur auf Antrag und nach Genehmigung durch die Justiz bei Gefahr im Verzuge oder bei Verdacht einer Straftat durchgeführt werden.
Abs.4 Begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, dass jemand eine, durch ein Gesetz einzeln bestimmte schwere Straftat begangen hat, so dürfen zur Verfolgung der Tat auf Grund einer schriftlichen Anordnung der Justiz, technische Mittel zur akustischen und visuellen Überwachung von Wohnungen, in denen sich der Beschuldigte vermutlich aufhält, eingesetzt werden. Diese Maßnahme ist zu befristen.
Artikel 11 - Staatsbürgerschaft und Ausweispflicht
Abs.1 Die Staatsbürgerschaft erhält man mit Beantragung des Personalausweises bei Abgabe des Einreisevisums beim Einreiseamt Los Santos.
Abs.2 Jede im Staatsgebiet befindliche Person hat die Pflicht, einen Ausweis bei sich zu tragen.
Artikel 12 - Recht auf Waffen
Abs.1 Jeder Bürger hat das Recht, einen Waffenschein zu beantragen.
Abs.2 Das Recht auf Waffen kann aufgehoben werden, wenn Vorstrafen in Verbindung mit mutwilliger Waffengewalt bestehen. Dies wird durch eine Sperre von maximal 2 Wochen vollzogen.
Artikel 13 - Eigentum
Eigentum verpflichtet und ist unantastbar. Eine Enteignung gegen den Willen des Eigentümers kann nur in den Fällen und in der Art eintreten, welche das Gesetz bestimmt, oder das Eigentum im Sinne eines Privatverkaufs freiwillig an einen anderen Bürger veräußert wird.
Artikel 14 - Maximalstrafe und Überführung ins Staatsgefängnis
Abs.1 Die durch die Exekutive ausgestellte Strafe für einen Straftäter darf 200.000$ und 160 HE nicht überschreiten.
Abs.2 Ab einer Strafe von 30 HE ist das LSPD verpflichtet, einen Gefangenen ins Staatsgefängnis zu überführen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn dem LSPD die Mittel zu einer Überführung fehlen. Ab 45 HE ist eine solche Ausnahme nicht möglich!
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